Die KUG-Nummer wird speziell für die Abrechnung von (Saison-)Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und für die Antragsstellung benötigt.
Als neu gegründetes Unternehmen haben Sie im Normalfall noch keine KUG-Nummer. Diese erhalten Sie auf dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit nach ihrem ersten Antrag auf (Saison-)Kurzarbeitergeld und/oder ergänzenden Leistungen wie z.B. Mehraufwandswintergeld.
Haben Sie schon Bescheide vorliegen, können Sie diesen die KUG-Nummer entnehmen.
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