ELStaM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
Arbeitgeber bzw. das mit der Lohnabrechnung beauftragte Unternehmen müssen die AN beim Finanzamt anmelden. Nach dieser Anmeldung werden vom Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale der AN zum Abruf bereitgestellt.
Ein Wechsel des Abrechnungssystems muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dies kann auf zwei Wegen erfolgen.
- Der alte Abrechner meldet die AN bei ELStaM ab und der neue Abrechner meldet die AN bei ELStaM wieder an.
- Alternativ können wir als neuer Abrechner auch eine Ummeldung erzeugen, eine Abmeldung durch den alten Abrechner ist dann nicht erforderlich.
Bitte kontaktieren sie den Vorabrechner und stimmen Sie sein Vorgehen ab.
Wir orientieren uns auch hier an der Vorgehensweise des Vorabrechners.
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